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   SG Dortmund, 28.12.2010 - S 22 AS 5857/10 ER   

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https://dejure.org/2010,5665
SG Dortmund, 28.12.2010 - S 22 AS 5857/10 ER (https://dejure.org/2010,5665)
SG Dortmund, Entscheidung vom 28.12.2010 - S 22 AS 5857/10 ER (https://dejure.org/2010,5665)
SG Dortmund, Entscheidung vom 28. Dezember 2010 - S 22 AS 5857/10 ER (https://dejure.org/2010,5665)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Zusicherung durch den Träger der Sozialhilfe für die Leistungserbringung zu den Aufwendungen für eine neue Unterkunft im Wege der einstweiligen Anordnung; Erforderlichkeit des Umzugs in eine größere Wohnung beim regelmäßigen Besuch des eigenen Kindes des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kein Platz in der kleinsten Hütte

  • lto.de (Kurzinformation)

    Hartz IV - Mehr Raum für getrennt lebenden Vater

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Größere Wohnung bei regelmäßigem Umgangsrecht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Hartz-IV-Empfänger steht größere Wohnung zu um seine Tochter bei Besuchen angemessen unterbringen zu können

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kostenübernahme für größere Wohnung bei Kinderbetreuung

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Hartz IV: Größere Wohnung für getrennt lebenden Vater

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Hartz IV: Größere Wohnung für getrennt lebenden Vater

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Langzeit-Arbeitsloser hat Anrecht auf größere Wohnung bei regelmäßigem Umgangsrecht mit Kind

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Größere Wohnung durch regelmäßiges Umgangsrecht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Regelmäßiges Umgangsrecht: Umzug in größere Wohnung möglich

  • infodienst-schuldnerberatung.de (Kurzinformation)

    Größere Wohnung für getrennt lebenden Vater

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hartz IV: Regelmäßiges Umgangsrecht mit Kind rechtfertigt Umzug des getrennt lebenden Vaters in größere Wohnung - 40qm-Wohnung für temporäre Bedarfsgemeinschaft mit Tochter zu klein

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus SG Dortmund, 28.12.2010 - S 22 AS 5857/10
    Bei dem Antragsteller und seiner Tochter ist daher vom Bestehen einer sogenannten temporären Bedarfsgemeinschaft im Sinne des § 7 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 4 SGB II auszugehen (vgl. grundlegend Urteil des Bundessozialgerichts vom 07.11.2006, Az. B 7b AS 14/06 R).

    Dabei besteht eine zeitweise Bedarfsgemeinschaft für jeden Kalendertag, an dem sich das Kind überwiegend, also in der Regel länger als zwölf Stunden, bei dem umgangsberechtigten Elternteil aufhält (BSG vom 07.11.2006, Az. B 7b AS 14/06 R).

  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 27/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsgrenze -

    Auszug aus SG Dortmund, 28.12.2010 - S 22 AS 5857/10
    Eine Bezugnahme auf die Wohnraumförderbestimmungen wird nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 17.12.2009 (Az. B 4 AS 27/09 R) nicht in Betracht kommen, weil in dieser Regelung die Größe der Wohnung lediglich mit der Zahl der Zimmer und nicht mit der Zahl der Personen verknüpft wird (vgl. ausführlich Urteil des LSG NRW vom 29.04.2010, L 9 AS 58/08).

    Nach der Rechtsprechung des BSG war es vielmehr - zumindest für Zeiträume bis zum 31.12.2009 - zutreffend, auf die landesrechtlichen Ausführungsbestimmungen zu § 27 Abs. 4 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) zum Wohnberechtigungsschein und konkret auf Ziff. 5.7 der entsprechenden Verwaltungsvorschrift abzustellen, die für Alleinstehende eine Wohnfläche von 45 qm als in der Regel angemessen vorsah (BSG vom 17.12.2009, Az. B 4 AS 27/09 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2010 - L 9 AS 58/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus SG Dortmund, 28.12.2010 - S 22 AS 5857/10
    Eine Bezugnahme auf die Wohnraumförderbestimmungen wird nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 17.12.2009 (Az. B 4 AS 27/09 R) nicht in Betracht kommen, weil in dieser Regelung die Größe der Wohnung lediglich mit der Zahl der Zimmer und nicht mit der Zahl der Personen verknüpft wird (vgl. ausführlich Urteil des LSG NRW vom 29.04.2010, L 9 AS 58/08).

    Zwar ist weder dem SGB II noch dem Regelungswillen des Gesetzgebers zu entnehmen, dass eine dynamische Verweisung auf das Wohnbauförderungsrecht zur Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten beabsichtigt war (vgl. LSG NRW vom 29.04.2010, L 9 AS 58/08).

  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 75/08 R

    Grundsicherungsleistungen für die Wahrnehmung des Umgangsrechts

    Auszug aus SG Dortmund, 28.12.2010 - S 22 AS 5857/10
    Es genügt ein dauerhafter Zustand in der Form, dass Kinder mit einer gewissen Regelmäßigkeit länger als einen Tag bei einem Elternteil wohnen, also nicht nur sporadische Besuche vorliegen (Urteil des Bundessozialgericht vom 02.07.2009, B 14 AS 75/08 R).
  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 70/08 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten - selbst

    Auszug aus SG Dortmund, 28.12.2010 - S 22 AS 5857/10
    Nach der Rechtsprechung des BSG verbietet sich ein Vorgehen, bei dem nicht aktuell festgesetzte Werte zugrunde gelegt werden, sondern stattdessen auf diejenigen Verwaltungsvorschriften abgestellt wird, die im Zeitraum vor dem Inkrafttreten des SGB II zur Anwendung gekommen waren (BSG vom 22.09.2009, Az. B 4 AS 70/08 R, zum Land Sachsen).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2008 - L 20 B 225/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus SG Dortmund, 28.12.2010 - S 22 AS 5857/10
    Die Kammer geht aber jedenfalls davon aus, dass Kosten für Unterkunft und Heizung in einem Umfang gewährt werden müssen, der eine Wahrnehmung des Umgangsrechts nicht vereiteln darf (vgl. etwa Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 17.06.2008, L 20 B 225/07 AS ER).
  • SG Lüneburg, 26.07.2011 - S 45 AS 282/11

    80 m² ist als Wohnungsgröße für eine temporäre Bedarfsgemeinschaft aus zwei

    Es ist daher vom Bestehen einer sogenannten temporären Bedarfsgemeinschaft im Sinne des § 7 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 4 SGB II auszugehen (vgl. zu einer vergleichbaren Konstellation SG Dortmund, Beschl. v. 28.12.2010 - S 22 AS 5857/10 ER - unter Verweis auf BSG, Urt. v. 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R -).
  • SG Frankfurt/Oder, 29.10.2012 - S 21 AS 2212/12

    Einstweilige Anordnung zur Erteilung der Zusicherung zu den Aufwendungen für eine

    Ob und wie es sich auf die Höhe der vom Grundsicherungsträger zu berücksichtigenden Kosten der Unterkunft und Heizung auswirkt, wenn in Ausübung des Umgangsrechts durch den Hilfebedürftigen ein Kind mit einer gewissen Regelmäßigkeit länger als einen Tag bei einem Elternteil wohnt (sogenannte temporäre Bedarfsgemeinschaft), ist in der Rechtsprechung umstritten (vgl. hierzu neben den vom Antragsteller benannten Entscheidungen [Sozialgericht Aachen, Urteil vom 19.11.2007, S 14 AS 80/07 und Sozialgericht Dortmund, Beschluss vom 28.12.2010, S 22 AS 5857/10 ER, beide www.sozialgerichtsbarkeit.de] insbesondere Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 04.01.2012, L 11 AS 635/11 B ER, www.sozialgerichtsbarkeit.de, mit weiteren Nachweisen).
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